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   FG München, 19.07.1995 - 4 K 2192/94   

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https://dejure.org/1995,9901
FG München, 19.07.1995 - 4 K 2192/94 (https://dejure.org/1995,9901)
FG München, Entscheidung vom 19.07.1995 - 4 K 2192/94 (https://dejure.org/1995,9901)
FG München, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - 4 K 2192/94 (https://dejure.org/1995,9901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pkw-Kombi als Lkw im Sinn des Kraftfahrzeugsteuerrechts; Vornahme von Umbauten und technischen Änderungen; Abgrenzung von Pkw zu Lkw; Maßgeblichkeit der objektiven Beschaffenheit; Bindung des Finanzamts durch die verkehrsrechtliche Einordnung seitens der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.11.1991 - VII R 88/90

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Zugmaschinen zur Verwendung in einem

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  • BFH, 16.07.1993 - III R 59/92

    Bei Gewährung einer Investitionszulage für ein Kraftfahrzeug ist die Eintragung

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  • BFH, 30.09.1981 - II R 56/78

    Packwagen - Schausteller - Zulassungsverfahren - Kraftfahrzeugsteuer -

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  • FG Düsseldorf, 16.10.1996 - 8 V 4372/96

    Voraussetzungen für das nachträgliche Bekannt werden von Tatsachen; Verletzung

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  • FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 188/96
    Dauerhafte Veränderungen an der Karosserie des Fahrzeugs - beispielsweise den Ersatz der hinteren Seitenfenster durch Bleche (vgl. hierzu FG München, Urteile vom 19. Juli 1995, 4 K 2192/94 , Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht -;UVR-; 1995, 377 und 4 K 2575/94, EFG 1995, 1122; ferner Urteil vom 20. November 1995,UVR 1996, 96) - hat der Kläger auch in dem für den Streitfall maßgebenden Zeitraum von der Zulassung am 11.01.1993 bis zur Auflastung am 26.04.1996 unstreitig nicht vorgenommen; das aus den vorgelegten Fotos ersichtliche Zukleben der hinteren Seitenscheiben mit einer von innen angebrachten schwarzen Folie stellt keine dauerhafte Veränderung in diesem Sinne dar.
  • FG München, 20.07.1998 - 4 K 1125/96
    Auch der Umstand, daß die hinteren Seitenfenster nicht dauerhaft verblecht sind, spricht gegen eine Einstufung des Fahrzeugs als Lkw (s. dazu FG München, Urteile vom 19. Juli 1995 4 K 2192/94, UVR 95, 377 und 4 K 2574/94, EFG 1995, 1122 sowie vom 20. November 1995 4 K 3779/94, UVR 1996, 96; weitere Ausführungen dazu Högl, UVR 1998, 160).
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